Information

Mehrphasenausbildung

Nach bestandener Führerscheinprüfung der Klassen A und/oder B befindest du dich in der 2. Aubildungsphase, der sogenannten Mehrphasenausbildung. Je nach absolvierter Ausbildung (A, B od. BL17) ist eine unterschiedliche Abfolge von Perfektionsfahrten in der Fahrschule und Fahrsichterheitstrainings gesetzlich vorgesehen (siehe Grafik). ACHTUNG die MEHRPHASENAUSBILDUNG MUSS INNERHALB EINES JAHRES NACH BESTANDENER PRAKTISCHER PRÜFUNG ABSOLVIERT WERDEN!

C95/D95

Wer seine Lenkberechtigung der Klasse C/D nach dem 10. September 2009 erworben hat/erwirbt und den Führerschein beruflich nutzen möchte, muss seit dem zuvor genannten Termin den Nachweis einer Höherqualifizierung in Form einer Grundqualifikationsprüfung (C95/D95) in Theorie und Praxis erbringen.

ACHTUNG: eine berufliche Nutzung der Führerscheinklassen ist ohne Code 95 nicht möglich!!

Für nähere Infos steht dir unser Team im Büro gerne zur Verfügung!

praktische Fahrprüfung

Wenn du dich zur praktischen Fahrprüfung anmelden willst, musst du folgendes beachten:

Die Anmeldung muss immer mindestens eine Woche im vorhinein erfolgen, um die Behördenfristen einzuhalten. Die Prüfungen sind in der Regel immer Donnerstags ab 8:00 Uhr - organisatorisch ist es leider nicht möglich fixe Startzeiten festzulegen - du solltest dir deshalb am besten den ganzen Tag Zeit nehmen!

ACHTUNG ein Antritt ist nur mit gültigem amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis), und nach Abgabe aller Ausbildungsnachweise (gelbe Karte...) möglich.