Information
C95/D95 Weiterbildung
Wer seine Lenkberechtigung der Klasse C/D nach dem 10. September 2009 erworben hat/erwirbt und den Führerschein beruflich nutzen möchte, muss seit dem zuvor genannten Termin den Nachweis einer Höherqualifizierung in Form einer Grundqualifikationsprüfung (C95/D95) in Theorie und Praxis erbringen.
ACHTUNG: eine berufliche Nutzung der Führerscheinklassen ist ohne Code 95 nicht möglich!!
Für nähere Infos steht dir unser Team im Büro gerne zur Verfügung!
ADR-Verlängerung
Eine Verlängerung des Gefahrgutausweises muss innerhalb von 5 Jahren erfolgen!. - Ist der Gefahrgutlenkerausweis bereits abgelaufen, muss die Gefahrgutausbildung komplett neu absolviert werden.